Vodafone erhöht die Preise – Das solltet ihr jetzt tun.

Vodafone hat an alle Kabel- und möglicherweise auch DSL-Kunden eine E-Mail in den Spam-Ordner mit einer Preiserhöhung geschickt.
Ein paar Gedankengänge:

  1. Diese Preiserhöhung bezieht sich auf eine Preisanpassungsklausel in den AGBs, AGBs sind nicht rechtlich bindend und stillschweigende Zustimmung wurde zunehmend durch die Judikative verhindert.
    Sprich: Auf die angekündigte Weise kann Vodafone die Preise nicht erhöhen, da sie sich rechtlich nicht mehr auf stillschweigende Zustimmung verlassen können.
  2. Kunden müssten also explizit um Zustimmung gebeten werden. Wurden sie aber noch nicht.
  3. Schlimm ist das für Vodafone nicht: Den nicht zustimmenden Kunden kündigt man eben providerseitig die Verträge.
Vodafone Logo

Was ist also jetzt zu tun?

Ihr werdet mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, wenn ihr länger als zwei Jahre Kunde bei Vodafone seid auf dem CableMax Tarif sein, also 40€ pro Monat an Vodafone zahlen (oder weniger mit Mobilfunk-Kombinationsrabatt).
Grund ist schlichtweg, dass Vodafone 1 GBit prinzipiell günstiger als die anderen Tarife verkauft hat. Auch O2 macht dies weiterhin noch so.

Eure Tarife werden nun also „illegal“ ab Juli auf 45€ pro Monat angehoben weil ihr „nichts“ getan habt (was in meiner Einschätzung bei alleiniger Ankündigung per E-Mail im Spamordner per se auch keine stillschweigende Zustimmung ist). Wenn ihr euch die spätere Sammelklage an Vodafone sparen wollt, müsst ihr jetzt halt wechseln.
Zum Glück gibts da Alternativen. Vodafone hätte damals Kabel Deutschland nicht im Alleingang kaufen können, da hat die Bundesnetzagentur schon für gesorgt.

Wohin denn nun?

Seid ihr einer der Benachteiligten mit Vodafone Coaxialkabel habt ihr den Vorteil dass Vodafone damals beim Kabel Deutschland Aufkauf O2 mit ins Boot holen musste um überhaupt Kabel Deutschland weg zu bekommen. Sprich: die gleichen Anschlüsse, die Vodafone befeuern kann, kann auch O2 befeuern.

Jetzt müsst ihr aber trotzdem einige Dinge bedenken.
Die übernommene Kabeltechnik kann seit Jahren (seit Aufkauf) kein stabilen Ping machen. Seid ihr z.B. beruflich auf einen recht alten IPSec-VPN Tunnel angewiesen oder spielt gerne Wettkampf-Computerspiele sollte statt der Geschwindigkeit die Stabilität der Leitung bevorzugt werden.

Neben dem Coaxialkabel kann O2, genau so wie die Telekom euch in der Regel auch DSL ins Haus legen. Dies dann allerdings mit 250 MBit/s oder gar weniger. Der große Vorteil ist hier allerdings, dass die Leitung weitaus stabiler ist. Sprich: Videokonferenzsoftware hat weniger zu „arbeiten“ weil sie nicht ständig irgendwas in der Videokompression abändern muss und eure zeitkritischen Verbindungen, wie der Firmen-VPN oder das Computerspielchen laufen doch weitaus stabiler.

Der gesamte Wechselprozess

Da hier Vodafone sich in illegale Bereiche begiebt sind hier einige Dinge mehr zu beachten:

Vorerst solltet ihr das Ganze, und zwar in jedem Fall – unabhängig ob ihr kündigt oder nicht – der Verbraucherzentrale melden.
Jetzt gibt es für euch ein Sonderkündigungsrecht. Dies erwähnt Vodafone auch in der Mail. Ich würde die Kündigung allerdings Postwendend nach Ratingen schicken, weil Vodafone unter der Adresse in der Mail nach der Preiserhöhung extra Teams auf die Kündigungen angesetzt hat. Braucht Ihr Unterstützung beim Formulieren für eine Kündigung zu eurem Wunschtermin nutzt ChatGPT dafür.

Jetzt wartet ihr auf die Kündigungsbestätigung von Vodafone, die euch das genaue Datum nennt, wann man bei euch aufhört zu funken.
Mit dieser Kündigungsbestätigung geht ihr nun zu O2 oder Telekom und schließt dort zum passenden Datum einen neuen Vertrag ab.

Vor- und Nachteile von O2 gegenüber Vodafone

Einige Dinge bei O2 gibt es allerdings zu bedenken:

  • es ist nicht sicher, ob O2 ebenfalls Preise erhöht oder nicht. Es wäre wohl für O2 eine der dümmsten Entscheidungen dies in den nächsten Monaten zu tun. Bzw. wäre es ziemlich unklug von O2 dies zu tun, bevor die Sammelklage gegen Vodafone nicht durch ist.
  • O2 hat einen „Technologierabatt“ auf die Kabel-Deutschland-Leitungen und gleicht über diesen die Preise an Vodafone an.
  • Preisanpassungsklauseln sind auch bei O2 oder der Telekom nicht ausgeschlossen.
  • O2 kann im Gegensatz zu Vodafone nur eine Festnetznummer bedienen, während ihr bei Vodafone Fax und Anruf separat laufen lassen könnt, kann O2 das nicht bedienen.

und nun zum Positiven

  • Vodafone kann kein IPv6 und klammert sich an DSLite um weiter Verträge verkaufen zu können, O2 unterstützt IPv6 nativ.
  • Hier muss also Vodafone sich um einen 6in4-IP-Tunnel bemühen, während O2 das ganze andersherum, also bei reinen v6-Anschlüssen einen 4in6-Tunnel einsetzen kann.
  • Bei Vodafone müsst ihr einen Providerrouter abnehmen, die Probleme mit einzelnen WLAN-Geräten verursachen, selbst wenn ein eigener Router eingesetzt wird. O2 fragt bei Abschluss nach eurer Router-MAC-Adresse. Ihr habt also bei O2 weniger Technik sinnlos im Keller stehen und unterstützt die Preistreiberei für den Endkunden-Routermarkt nicht mehr.

Kurzes persönliches Fazit

Nach mehreren Jahren Vodafone kann ich schon vermuten, dass die Preiserhöhung hätte nicht unbedingt sein müssen. Das gleiche erreicht man mit Verbesserung von Geschäftsprozessen. Ich unterstelle hier dem Provdider nicht, in dem Bereich nichts zu tun, aber so Dinge wie das „festklammern“ an DS-Lite zeugt eigentlich schon von eher traditionalistisch und damit teurer ausgeprägten Entscheidungsprozessen.

Letztlich ist es eure Entscheidung was ihr tut (halt außer die Meldung an die Verbraucherzentrale). Ob ihr jetzt wartet ob O2 ebenfalls anhebt oder nicht ist euer Bier. Immerhin sind 50 € O2-Anschlussgebühren fast ein ganzes Jahr Vodafone-Preiserhöhung, bis dahin sind in der Regel auch Sammelklagen gegen Provider durch.
Allerdings habt ihr jetzt die Möglichkeit euch um Dinge zu kümmern, auf die ihr vielleicht die letzten Jahre den Fokus verloren habt.

Mehr zu Vodafone aus dem Blog gibts hier.

Schweizer Verhältnisse

Ich war kürzlich in der Schweiz. Ich musste einfach mal raus. Wie so ein Solo-Urlaub halt so ist, wird er auch recht aktiv verbracht. Also Leihrad. Diesmal E-MTB. Flyer Uproc 4. Stolze 60 Euro pro Tag.

Man holt Helm (für fünf Euro zusätzlich pro Tag) ab und bekommt sein Rad kurz erklärt. Dazu gibt es ein ziemlich billiges Schloss. Also wirklich billig. Wär man in Norddeutschland, hätte man dafür vielleicht 10 € ausgegeben.

Entsprechende Sorgen hatte ich norddeutscher Jung dann auch es damit wirklich abzuschließen. Schließlich ist das Bike in der Schweiz mit 8000 Franken bepreist. In Deutschland dann 4500 € – warum keiner auf die Idee gekommen ist, die mal das kurze Stück über die Grenze zu fahren und in der Schweiz wieder zu verscherbeln entzieht sich meiner Kenntnis. Verkaufste den Schweizern ihre eigenen Produkte mit Gewinn weiter.
Willst du ein Bike, dass ein Großteil deines Vermögens wert ist, so abschließen? Eigentlich nicht.

Also kurz an die Gastgeberin gewendet. Im Garten sind Steckdosen, da kann man es anschließen (aber was, wenn mir das Netzteil geklaut wird? Ich kann das ja nicht verriegeln?). Überhaupt kein Problem.
Ja, aber doch irgendwie.

Ich also in den Garten und das Rad an den Carport-Pfosten ran. Netter Trail, Beine wie Butter – immerhin waren es auch einige Treppen und von so einem potenten Rad steigste halt nicht ab. Dusche müsste her, danach läuft nix mehr.

Gut, es ist keine E-Bike-Saison, aber ich schaue trotzdem auf die Räder der anderen Leute. 99 % E-Bikes. Kaum einer fährt muskelbetrieben Rad. Der Ständer am Migros ist voller Riese & Müller. Alles Top-End-Modelle, selten unter 10000 € das Stück. Alles mit pinken Kinder-Kabelschlössern.

Das nahm mir dann doch ein wenig die Sorge ums eigene geliehene Rad. Es ist ja immerhin „nur“ halb so teuer wie all die anderen drumherum. Dann schnappte ich mir auf dem Heimweg noch den 15-Euro-Döner von der Imbissbude und genoss den nächsten Abend.
Ein treffender Diebstahlschutz ist es wohl auch, einfach das billigste zwischen allen zu haben.

Niedersachsen möchte das Z verbieten

In Niedersachsen gehts wohl gerade recht rund.
Hintergrund dazu ist, dass sich die Russen in dieser gewissen Tätigkeit in der Ukraine dem Buchstaben Z bedienen, um Zugehörigkeit auszudrücken. Irgendwie etwas doof, dass die keine Hakenkreuze oder so verwenden.

Wichtig ist, dass wir auch in diesen Zeiten immer noch lachen können:

Das Notizloch on Twitter: „Na dann mal los mit den ungenbrechern:- ehn ahme iegen ogen ehn entner ucker um oo.- wanig werge eigen Handstand, ehn im Wandschrank, ehn am Sandstrand.- wischen wei wetschgenweigen witschern wei witschernde Schwalben. / Twitter“

Na dann mal los mit den ungenbrechern:- ehn ahme iegen ogen ehn entner ucker um oo.- wanig werge eigen Handstand, ehn im Wandschrank, ehn am Sandstrand.- wischen wei wetschgenweigen witschern wei witschernde Schwalben.

Und keine Sorge. Die Domain Notilo.ch wird mit Sicherheit frei bleiben. Dagegen wird der Parfumshop Notino sicherlich was gegen haben.

Google FLoC ist nun Google Topics

Nach massivem Gegenwind benennt Google die Drittanbietercookie-Alternative namens FLoC um. Sicherlich erhofft man sich dadurch einen Neustart und einen Ausweg aus der Negativpresse.

Ob nun Google die Möglichkeiten dies zu blockieren ebenfalls anpasst steht noch in den Sternen. Ich gehe davon aus, dass dies eine der ersten Punkte sein wird, den Google anfassen wird.

FLoC testen als Anwender

Die Seite Am I FLoC’ed zeigt an, ob FLoC bei euch aktiv ist. Dies wird sicherlich auch dann noch der Fall sein, wenn Google die Technik umschreibt.
Gehen wir davon aus, dass alles wie bei der Einführung von FLoC vonstattengeht, wird DuckDuckGo die erste Extension sein, die dies verhindert.

FLoC / Topics verhindern als Betreiber

Wir wissen nicht, ob Google hier etwas anpassen wird. Bleibt Google vernünftig, wird die Technik dies zu verhindern nicht geändert. Allerdings wäre dies nicht förderlich für den Umsatz von Google.

Das Problem im IT-Service

Egal was du in der IT tust, es wird neue Probleme indizieren. Keine Lösung ist perfekt – und auch wenn du es versuchst, kannst du nur gegen die Gegebenheiten testen, die du aktuell hast. Gegebenheiten ändern sich. Auch in Zukunft noch.
Eine aktuell perfekte Lösung ist eine die in kürzerer oder längerer Zeit zu Problemen führt. Diese Relation sollte einem bewusst sein.

Es ist also unverweigerlich dass du dich immer und immer wieder mit gleichen Themen auseinandersetzt – auch mit Themen dessen Lösung schon mal vor X Monaten oder Jahren gefunden wurde. Problemstellungen klingen gleich, die Lösung dazu muss sich aber aktuellen Gegebenheiten anpassen und deshalb gibt es keine perfekte Lösung.

Mag man ITIL-Lebenszyklus nennen, mag man auch nicht nach irgendwelchen Frameworks angehen. Schlussendlich endet ein Prozess nie – es kommen nur immer mehr dazu.
Wer das nicht versteht oder akzeptieren kann wird irgendwann entweder Interesse oder Willenskraft verlieren. Das bezieht sich nicht nur auf Personen, sondern auch auf Firmen und deren Tätigkeitsgebiete als Ganzes.

Weil die Anforderung nicht statisch sein kann, kann man deren Lösung nicht als Perfekt bezeichnen.

Incident Reports

Das Problem bei Incident Reports ist häufig nicht dass ein Ticket wirklich gut und zufriedenstellend gelöst wird – es ist oftmals das Problem dass selbst der Serviceprovider nicht genau weiß warum und wieso das jetzt geholfen hat.

Der gängigste Weg in der IT ist oftmals ein ausprobieren – eine Art „ausprobieren mit System“. Man hat gewisse Ansätze und testet sie so lange durch bis man „out of ideas“ ist. Wenn irgendwas arg fehlschlägt spielt man den VM-Snapshot von davor eben kurz zurück. Hat man ein Produktivsystem hat man sich den letzten Snapshot eben geklont und experimentiert dort.
Inmitten dieser ganzen Ansätze funktioniert es dann halt irgendwann und man weiß zu dem Zeitpunkt wirklich noch nicht genau warum und wieso das jetzt damit funktioniert hat.

Man schreibt sich also in seine KB, dass es damit funktioniert hat – damit es eben alle wissen und die künftig berechnete Zeit unternehmensweit effizienter verwendet wird, aber benötigt für die Nacharbeit gehörig viel Zeit die kaum Umsatz einfährt.

Das ist die Krux bei Incident Reports. Ein Mitarbeiter der sie schreibt fährt keinen Umsatz, ist also unprofitabel. Im Gegensatz dazu kann der Serviceprovider selbst nicht so richtig erklären warum und wieso irgendwas geklappt hat und warum es vorher oder urplötzlich ein Problem wurde.

Dazu gibt es auch ein passendes Wallpaper. Nur dass man selbst oftmals nur beschreiben kann welchen Ansatz man gefahren ist bis es zur Lösung kam.

Rasierer-Gratistests

Gillette macht häufiger mal Gratistests für Rasierer. In den letzten Jahren sogar so häufig dass man mit der richtigen Auswahl oftmals gut zurecht gekommen ist ohne tatsächlich Ersatzklingen kaufen zu müssen – sofern man sich nicht täglich rasiert und die Klingen wie ein Weltmeister verbraucht.

Nu isses wieder so weit, beim nächsten Einkauf solltet ihr einen Gillette mitnehmen und am besten darauf achten dass er auf einem separaten Kassenbon – also in einem extra Bezahlvorgang an der Kasse – abgerechnet wird.

Dann geht es aktuell hier weiter: https://www.gillette-testen.de/ (Archivlink)

Oftmals ist es aber auch ohne Gratistests viel günstiger statt Ersatzklingen sich einfach einen weiteren Nassrasierer zu holen und den alten in Gänze zu entsorgen.
Ansonsten ist es immer hilfreich mal ein wenig auf der Hut zu sein – kaufen muss man sich die Dinger eigentlich nur noch selten, oder wenn wirklich mal Not am Mann ist…

Detailliertes Corona Tracing ohne Root

  1. F-Droid installieren
  2. Corona-Warnapp-Fork (Archivlink) (CCTG) einrichten
  3. Warnapp-Companion installieren
  4. Corona-DB aus CCTG exportieren und via Android Sharing auf die Warnapp-Companion werfen

Die normale Corona WarnApp sollte zwei Wochen lang NICHT deinstalliert werden. Stellt nur die aktive App auf CCTG um. Sonst verliert ihr Daten.

Resultat ist eine Auflistung der Matches mit exaktem Zeitstempel. Zusammen mit dem Standortprotokoll von Google Maps erlaubt das einen ziemlich exakten Pinpoint auf den Ort des Auslösers. Zusammen mit der Bluetooth-Signalstärke ist der Smartphone-Abstand zueinander abschätzbar.
Damit wisst ihr wo, wann und was passiert ist und könnt das zumindest an eure Erinnerung koppeln. Eventuell findet sich so die exakte Person.
Die offizielle App lässt euch nur raten, wann es in den letzten zwei Wochen hätte passiert sein können, hat aber im Endeffekt viel genauere Daten, die, wenn sie schon vorliegen, auch genutzt werden sollten.

Mit Root ist natürlich alles viel einfacher, hier darf dann die Companion-App direkt andere Apps manipulieren und der Zwischenschritt über geforkte Apps entfällt.

Rossmann wirft Shampoo mit Gewinn raus

Rossmann hat ja eine eigene App, die kann man sich mittels App Cloner oder ähnlichem schier unbegrenzt kopieren und hat so unendlich viele nacheinander nutzbare Coupons. Bei Rossmann sogar ganz ohne Accountzwang.

Manchmal – sogar etwas häufiger als überall anders – passieren dort aber auch ein paar Missgeschicke:
Aktuell gibt es wohl eine etwas zu hohe Gutschrift auf die Eigenmarken von Shampoo.
65 Cent Gewinn und zwei (oder drei?) Shampooflaschen. Falls ihr euren Vorrat mal wieder auffüllen wollt.

Rossmann selbst sieht die Nutzer von App Cloner als zu gering an um einen Accountzwang zu rechtfertigen, aber wenn dann doch ein Accountzwang kommt gibt es eben unendlich viele Accounts pro Person über Wegwerf-Mailadressen.

Für Apple-User geht das ganze leider nicht. Hier ist das kopieren von Apps nicht ganz so einfach, weil Apple es Entwicklern besonders schwer macht überhaupt auf die Plattform zu kommen. Hier muss man sich also mit einer einmaligen Geschichte zufrieden geben:

‎Rossmann
‎Rossmann
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot
  • ‎Rossmann Screenshot

Unauffällig macht ihr so etwas nur, wenn ihr den Gewinn direkt wieder in andere Produkte steckt. Dem Kassenpersonal wird nicht auffallen dass zu viel abgezogen wurde, wenn der Gewinn in anderen Produkten verbucht wurde und ihr trotzdem pro Einkauf etwas bezahlen müsst.
Skepsis und Meldung an höhergelegene Institutionen geschiehen nur wenn die Kassierer regelmäßig Shampoo und Geld rausgeben müssen – oder wenn ein Kunde petzt…

Aus dem Archiv: E-Scooter und die künftige Entwicklung

Dieser Beitrag ist alt. Er müsste etwa Februar oder Mai 2019 entstanden sein. Aus irgendeinem Grund hatte ich ihn bis jetzt in den Entwürfen, obwohl er eigentlich relativ gut fertig ist. 
Nun zwei Jahre später könnte ich sagen dass einige der Voraussichten in dem Beitrag sich nicht so ganz wie erwartet entwickelt hatten. Der E-Scooter wird aktuell hauptsächlich dafür verwendet nach Schluss der Öffi-Verbindungen doch noch nach Hause zu kommen, leider eben oftmals mit entsprechendem Alkoholspiegel. Auch ersetzt er statt dem Auto aktuell doch eher den kurzen Weg zu Fuß und macht damit das Gegenteil von dem was er eigentlich tun sollte.

Betrachtet dies also wirklich bitte als Anfang 2019 entstandenes:

Unser Verkehrsminister Scheuer möchte unbedingt E-Scooter auf den deutschen Straßen sehen. Das ist verständlich, da es für viele bedeutet auf das Auto verzichten und man ist nahezu gleich schnell unterwegs – zumindest in Städten die halbwegs auf Fahrradverkehr ausgelegt sind.

Mit seinem Wunsch Deutschland bzgl. E-Scooter an das normale Rechtsverständnis des Rests der Welt anzupassen ist Scheuer aber ziemlich alleine. Jede untergeordnete Institution äußerte Deutschland-Typisch seine Bedenken. Verglichen wird der E-Scooter nicht mit einem E-Bike und Pedelec, sondern mit einem Mofa. Kurioserweise entsteht daraus dann aber ein Mofa welches auf Fahrradwegen fahren soll, was erklärlicherweise Bedenken auslöst. Vergleicht man es allerdings mit einem versicherungsfreien Pedelec (auch E-Scooter benötigen überwiegend Anstoß per Fußkraft um überhaupt fahren zu können) ist die Vorstellung des Fahrens auf einem Fahrradweg schon eine ganz andere.
Es ist demnach verständlich warum unser Verkehrsminister mit Kraft versucht gegen die vorgelagerten Institutionen die Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung durchzusetzen.

In Zukunft wird die überwiegende Mehrheit der Scooter nicht eKFV-Kompatibel sein

Schaut man nach China (oder Indien, oder Japan, oder sämtliche Länder mit dichterer Bevölkerung) sind dort E-Scooter seit mindestens einem Jahr bereits Gang und Gebe – überwiegend als Art Elektro-Vespa, aber mit kleineren Elektro-Tretrollern hält es sich je nach Land die Waage.
Das Problem: Fast der ganze Rest der Welt hat laschere Verkehrsregeln als Deutschland. Selbst im EU-Ausland, selbst in Österreich war die Einführung von E-Scootern kein größeres Problem. Die eKFV ist also kein EU-Demokratie-Problem sondern simpel und einfach ein Deutsches Demokratie-Problem.

Es gibt bereits Versuche von BMW und co E-Scooter auf den Markt zu bringen. Schaut man aber mal den E-Scooter-Verleih im europäischen Ausland und unseren Nachbarländern an, stellt man eines fest: es sind chinesische Marken die diesen Markt beherrschen. Bird, Wind, Lime und co verwenden fast ausschließlich Modelle aus dem Konglomerat zwischen Xiaomi, Segway und einer bis dato relativ unbekannten Firma Ninebot.
Diese Marken werden weiterhin den Markt beherrschen, solange BMW und deutsche Hersteller den Preispunkt der Chinesen nicht unterbieten können – dafür sorgt die politische Landschaft in Deutschland, die weiterhin stetig steigende Mieten auf Mindestlöhner in Branchen die diesen nicht zahlen müssten loslässt.
Wenn sich der Chinese mit einem E-Scooter für 330€ hinstellt und BMW einen Scooter für 2600€ danebenstellt, dann wird die Variante von BMW nicht gekauft, egal wie oft BMW betont, für den E-Scooter nebenan finde man nur schwer eine Versicherung, während BMW selbst mit vorausgefülltem Versicherungsschein wedelt.

Xiaomi und co werden also erst einmal die Oberhand behalten. Ich sehe es für unwahrscheinlich an, dass deutsche Wirtschaft es schafft die Chinesen in Punkto Preis-/Leistung in den kommenden Jahren zu schlagen. Da die chinesischen Marken allerdings nicht die Eigenarten der eKFV beachten wird es umso kurioser werden wenn gerade diese Marken ihren Hauptabsatz in Deutschland hinbekommen werden. Alle diese E-Scooter werden voraussichtlich nicht eKFV-Kompatibel sein, obwohl sie hierzulande verkauft werden und Absatz finden.

Ein Einwurf aus 2021: In etwa ist das auch so passiert. Die allermeißten kaufbaren E-Scooter sind elektrisch gedrosselte Abwandlungen der Xiaomi-Modelle, die Modelle der Verleiher sind in der Regel inzwischen Eigenentwicklungen (weil die Modelle von Xiaomi für den Alltagsvandalismus zu instabil sind und deshalb höhere Kosten verursachen würden).

Eine Versicherung als Leichtmofa oder Seniorenmobilitätshilfe

Versicherungen sind nicht teuer. Ein Leichtmofa (E-Bikes und Pedelecs über 25 km/h) gibt es bereits ab circa 35-40€, wählt man die Variante Seniorenmobilitätshilfe (die mehr Definitionsfreiheit über das zu versichernde Gefährt zulässt) kosten Versicherungen circa 70€.
Zu Hilfe kommt hier dass Versicherungen in der Regel nicht prüfen was genau sie versichern, bevor sie keine Leistung erbringn müssen.
Wirtschaftlich ist das nachvollziehbar, verdient man doch Geld durch die Versicherungsbeiträge für Geräte die in der Regel wenig Unfälle bauen und damit der Leistungsfall eher spät eintritt.

Das Problem: Die Versicherungen zahlen tatsächlich im Leistungsfall nur für Seniorenmobile und Leichtmofas (mit Sitz und Spiegel). Kommt es zum Leistungsfall hat die Versicherung alles Recht um den Schutz auch zukünftig aufzuheben und einen „Segway Ninebot Roller“ nicht mehr zu versichern. Dennoch gibt es rechtliche Unterschiede im Schadensfall:

  • Ohne Versicherung: § 6 PflVG (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter)
  • Mit Versicherung: § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) sowie § 19 Abs. 5 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

Für den ersten Fall: Ihr seid außerhalb von Privatgelände gefahren, weil ihr wusstet dass dort nicht Privatgelände ist, handelt ihr vorsätzlich.
Das mögliche Höchst-Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und Einzug des genutzten Fahrzeugs. Alternativ die Umsetzung der Freiheitsstrafe auf Tagessätze – also einen Jahres-Nettolohn des Angeklagten.
Das Pflichtversicherungsgesetz ist allerdings für Autos geschrieben worden. Zu dem Höchst-Strafmaß kommt es also nur wer z.B. mit einem 16-Tonnen-LKW vorsätzlich andere Menschenleben in Gefahr gebracht hat oder ähnliches. (Wobei hier dann noch mehr dazu kommt – wegen vorsätzlicher Verletzung und so weiter.)
Ein E-Scooter ist ein deutlich kleineres Gefährt und kann demnach auch keinen ähnlichen Schaden anrichten wie es ein voll geladener 16-Tonnen-LKW getan hätte. Ein entsprechend milderes Strafmaß ist also zu erwarten.
Ich vermute ein Strafmaß in Höhe von 20-40 Tagessätzen via Vergleich zu vorsätzlich ohne Versicherung gefahrene Mofas. Gleiches kann nach Ermessen des Gerichts auch als Sozialstunden abgesessen werden, je nachdem wo es gerade bei den Sozialhilfs-Projekten fehlt – Manpower oder Finanzen. Ich persönlich vergleiche die Schuld mit OLG Hamm, 18.12.2006 – 2 Ws 329/06.

Der zweite Fall: Ihr habt einen neuen E-Scooter und habt eine Versicherung abgeschlossen, weil es ja der Entwurf der eKFV bereits vorgibt. Ihr wisst nicht (weil ihr diesen Artikel nicht gelesen habt), dass diese Fahrzeuge nicht versicherbar sind und habt dank fehlender Prüfung seitens der Versicherung bereits euer Kennzeichen und dieses auch entsprechend einiger der grundlegenden Vorgaben (20 cm über Boden) angebracht.
Als Versicherungstyp habt ihr das nächstliegendste genommen – das Mofa bis 25 km/h.
Ihr befolgt hier den Regeln nach Treu und Glauben (nach § 242 BGB). „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und damit fällt der Fall zurück auf § 19 StVZO (Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis) und je nach Verteidigung der Versicherung auf § 265 StGB (Verischerungsmissbrauch). Könnt ihr also nicht nachweisen dass ein Versicherungsvertreter euch bestätigte, dass ein E-Scooter versicherbar ist und im nachgewiesenen Schadensfall Leistung erbracht wird – ist ein entsprechendes Strafmaß zu erwarten.
Vergleichen tue ich den Fall auch weiterhin mit der Entscheidung vom OLG Hamm aus Fall 1. Sofern der E-Scooter nicht mit Absicht und in vollem Wissen falsch versichert wurde.

Mit alldem entsteht auch die Pflicht dass der Angeklagte die Gerichtskosten zu tragen hat, daher sollte man das Strafmaß alleine nicht unbedingt für niedrig erklären.

Kostenpunkte

Im Falle eines Unfalls wird es entsprechend teuer. Auch wenn kein weiterer involviert wird: Auf Arbeitswegen zahlt die Arbeitgeber-Versicherung nicht – sofern ein Vorsatz vorliegt. Dann fällt alles auf die Krankenkasse zurück, die ihre Kosten teilweise oder in Gänze zurückverlangen kann (§ 52 SGB V).
Ein Krankenwageneinsatz kostet in der Regel ca. 300€ pro Einsatz. Die darauf folgende ambulante Notaufnahme an die 1000€ (pro Tag mit Untersuchungen). Hier kann die Krankenkasse aber nur die Kosten übernehmen die nicht zwingend mit dem Unfall zu tun haben. Bekommt ihr nach einem Unfall also eine Schutzimpfung verpasst sollte die Krankenkasse zumindest diese übernehmen.
Nichtsdestotrotz sind umfangreiche Behandlungen teuer, gerade bei Knochenbrüchen kann es schnell sehr viel Geld kosten.

Noch umständlicher ist es mit fremdem Unfallopfer. Da Vorsatz erfüllt ist zahlt diese für die Kosten eures Gegenübers ebenfalls nicht, hier sind also u.U. gleich zwei Rechnungen zu begleichen.

Fazit

E-Scooter sind im Kommen, auch Städte und Regierungen wollen, dass sie kommen um den Verkehr zu entlasten, die Luftverschmutzung zu reduzieren und aus vielen weiteren Gründen. Gerichte werden also ebenfalls ein Interesse daran haben keine höheren Strafen aufzuerlegen, weil dies lokale Pressemeldungen konträr zur aktuellen Stimmungslage hervorrufen würde – die letztendlich schädlich für das Ansehen einer Stadt sind.
Die Judikative ist hier eindeutig hinterher, genau so wie die lokale Wirtschaft, die weiterhin keine entsprechenden Alternativen für die Konkurrenz aus Fernost schaffen kann und voraussichtlich nicht können wird.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner