Aus dem Archiv: E-Scooter und die künftige Entwicklung

Dieser Beitrag ist alt. Er müsste etwa Februar oder Mai 2019 entstanden sein. Aus irgendeinem Grund hatte ich ihn bis jetzt in den Entwürfen, obwohl er eigentlich relativ gut fertig ist. 
Nun zwei Jahre später könnte ich sagen dass einige der Voraussichten in dem Beitrag sich nicht so ganz wie erwartet entwickelt hatten. Der E-Scooter wird aktuell hauptsächlich dafür verwendet nach Schluss der Öffi-Verbindungen doch noch nach Hause zu kommen, leider eben oftmals mit entsprechendem Alkoholspiegel. Auch ersetzt er statt dem Auto aktuell doch eher den kurzen Weg zu Fuß und macht damit das Gegenteil von dem was er eigentlich tun sollte.

Betrachtet dies also wirklich bitte als Anfang 2019 entstandenes:

Unser Verkehrsminister Scheuer möchte unbedingt E-Scooter auf den deutschen Straßen sehen. Das ist verständlich, da es für viele bedeutet auf das Auto verzichten und man ist nahezu gleich schnell unterwegs – zumindest in Städten die halbwegs auf Fahrradverkehr ausgelegt sind.

Mit seinem Wunsch Deutschland bzgl. E-Scooter an das normale Rechtsverständnis des Rests der Welt anzupassen ist Scheuer aber ziemlich alleine. Jede untergeordnete Institution äußerte Deutschland-Typisch seine Bedenken. Verglichen wird der E-Scooter nicht mit einem E-Bike und Pedelec, sondern mit einem Mofa. Kurioserweise entsteht daraus dann aber ein Mofa welches auf Fahrradwegen fahren soll, was erklärlicherweise Bedenken auslöst. Vergleicht man es allerdings mit einem versicherungsfreien Pedelec (auch E-Scooter benötigen überwiegend Anstoß per Fußkraft um überhaupt fahren zu können) ist die Vorstellung des Fahrens auf einem Fahrradweg schon eine ganz andere.
Es ist demnach verständlich warum unser Verkehrsminister mit Kraft versucht gegen die vorgelagerten Institutionen die Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung durchzusetzen.

In Zukunft wird die überwiegende Mehrheit der Scooter nicht eKFV-Kompatibel sein

Schaut man nach China (oder Indien, oder Japan, oder sämtliche Länder mit dichterer Bevölkerung) sind dort E-Scooter seit mindestens einem Jahr bereits Gang und Gebe – überwiegend als Art Elektro-Vespa, aber mit kleineren Elektro-Tretrollern hält es sich je nach Land die Waage.
Das Problem: Fast der ganze Rest der Welt hat laschere Verkehrsregeln als Deutschland. Selbst im EU-Ausland, selbst in Österreich war die Einführung von E-Scootern kein größeres Problem. Die eKFV ist also kein EU-Demokratie-Problem sondern simpel und einfach ein Deutsches Demokratie-Problem.

Es gibt bereits Versuche von BMW und co E-Scooter auf den Markt zu bringen. Schaut man aber mal den E-Scooter-Verleih im europäischen Ausland und unseren Nachbarländern an, stellt man eines fest: es sind chinesische Marken die diesen Markt beherrschen. Bird, Wind, Lime und co verwenden fast ausschließlich Modelle aus dem Konglomerat zwischen Xiaomi, Segway und einer bis dato relativ unbekannten Firma Ninebot.
Diese Marken werden weiterhin den Markt beherrschen, solange BMW und deutsche Hersteller den Preispunkt der Chinesen nicht unterbieten können – dafür sorgt die politische Landschaft in Deutschland, die weiterhin stetig steigende Mieten auf Mindestlöhner in Branchen die diesen nicht zahlen müssten loslässt.
Wenn sich der Chinese mit einem E-Scooter für 330€ hinstellt und BMW einen Scooter für 2600€ danebenstellt, dann wird die Variante von BMW nicht gekauft, egal wie oft BMW betont, für den E-Scooter nebenan finde man nur schwer eine Versicherung, während BMW selbst mit vorausgefülltem Versicherungsschein wedelt.

Xiaomi und co werden also erst einmal die Oberhand behalten. Ich sehe es für unwahrscheinlich an, dass deutsche Wirtschaft es schafft die Chinesen in Punkto Preis-/Leistung in den kommenden Jahren zu schlagen. Da die chinesischen Marken allerdings nicht die Eigenarten der eKFV beachten wird es umso kurioser werden wenn gerade diese Marken ihren Hauptabsatz in Deutschland hinbekommen werden. Alle diese E-Scooter werden voraussichtlich nicht eKFV-Kompatibel sein, obwohl sie hierzulande verkauft werden und Absatz finden.

Ein Einwurf aus 2021: In etwa ist das auch so passiert. Die allermeißten kaufbaren E-Scooter sind elektrisch gedrosselte Abwandlungen der Xiaomi-Modelle, die Modelle der Verleiher sind in der Regel inzwischen Eigenentwicklungen (weil die Modelle von Xiaomi für den Alltagsvandalismus zu instabil sind und deshalb höhere Kosten verursachen würden).

Eine Versicherung als Leichtmofa oder Seniorenmobilitätshilfe

Versicherungen sind nicht teuer. Ein Leichtmofa (E-Bikes und Pedelecs über 25 km/h) gibt es bereits ab circa 35-40€, wählt man die Variante Seniorenmobilitätshilfe (die mehr Definitionsfreiheit über das zu versichernde Gefährt zulässt) kosten Versicherungen circa 70€.
Zu Hilfe kommt hier dass Versicherungen in der Regel nicht prüfen was genau sie versichern, bevor sie keine Leistung erbringn müssen.
Wirtschaftlich ist das nachvollziehbar, verdient man doch Geld durch die Versicherungsbeiträge für Geräte die in der Regel wenig Unfälle bauen und damit der Leistungsfall eher spät eintritt.

Das Problem: Die Versicherungen zahlen tatsächlich im Leistungsfall nur für Seniorenmobile und Leichtmofas (mit Sitz und Spiegel). Kommt es zum Leistungsfall hat die Versicherung alles Recht um den Schutz auch zukünftig aufzuheben und einen „Segway Ninebot Roller“ nicht mehr zu versichern. Dennoch gibt es rechtliche Unterschiede im Schadensfall:

  • Ohne Versicherung: § 6 PflVG (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter)
  • Mit Versicherung: § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) sowie § 19 Abs. 5 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

Für den ersten Fall: Ihr seid außerhalb von Privatgelände gefahren, weil ihr wusstet dass dort nicht Privatgelände ist, handelt ihr vorsätzlich.
Das mögliche Höchst-Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und Einzug des genutzten Fahrzeugs. Alternativ die Umsetzung der Freiheitsstrafe auf Tagessätze – also einen Jahres-Nettolohn des Angeklagten.
Das Pflichtversicherungsgesetz ist allerdings für Autos geschrieben worden. Zu dem Höchst-Strafmaß kommt es also nur wer z.B. mit einem 16-Tonnen-LKW vorsätzlich andere Menschenleben in Gefahr gebracht hat oder ähnliches. (Wobei hier dann noch mehr dazu kommt – wegen vorsätzlicher Verletzung und so weiter.)
Ein E-Scooter ist ein deutlich kleineres Gefährt und kann demnach auch keinen ähnlichen Schaden anrichten wie es ein voll geladener 16-Tonnen-LKW getan hätte. Ein entsprechend milderes Strafmaß ist also zu erwarten.
Ich vermute ein Strafmaß in Höhe von 20-40 Tagessätzen via Vergleich zu vorsätzlich ohne Versicherung gefahrene Mofas. Gleiches kann nach Ermessen des Gerichts auch als Sozialstunden abgesessen werden, je nachdem wo es gerade bei den Sozialhilfs-Projekten fehlt – Manpower oder Finanzen. Ich persönlich vergleiche die Schuld mit OLG Hamm, 18.12.2006 – 2 Ws 329/06.

Der zweite Fall: Ihr habt einen neuen E-Scooter und habt eine Versicherung abgeschlossen, weil es ja der Entwurf der eKFV bereits vorgibt. Ihr wisst nicht (weil ihr diesen Artikel nicht gelesen habt), dass diese Fahrzeuge nicht versicherbar sind und habt dank fehlender Prüfung seitens der Versicherung bereits euer Kennzeichen und dieses auch entsprechend einiger der grundlegenden Vorgaben (20 cm über Boden) angebracht.
Als Versicherungstyp habt ihr das nächstliegendste genommen – das Mofa bis 25 km/h.
Ihr befolgt hier den Regeln nach Treu und Glauben (nach § 242 BGB). „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und damit fällt der Fall zurück auf § 19 StVZO (Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis) und je nach Verteidigung der Versicherung auf § 265 StGB (Verischerungsmissbrauch). Könnt ihr also nicht nachweisen dass ein Versicherungsvertreter euch bestätigte, dass ein E-Scooter versicherbar ist und im nachgewiesenen Schadensfall Leistung erbracht wird – ist ein entsprechendes Strafmaß zu erwarten.
Vergleichen tue ich den Fall auch weiterhin mit der Entscheidung vom OLG Hamm aus Fall 1. Sofern der E-Scooter nicht mit Absicht und in vollem Wissen falsch versichert wurde.

Mit alldem entsteht auch die Pflicht dass der Angeklagte die Gerichtskosten zu tragen hat, daher sollte man das Strafmaß alleine nicht unbedingt für niedrig erklären.

Kostenpunkte

Im Falle eines Unfalls wird es entsprechend teuer. Auch wenn kein weiterer involviert wird: Auf Arbeitswegen zahlt die Arbeitgeber-Versicherung nicht – sofern ein Vorsatz vorliegt. Dann fällt alles auf die Krankenkasse zurück, die ihre Kosten teilweise oder in Gänze zurückverlangen kann (§ 52 SGB V).
Ein Krankenwageneinsatz kostet in der Regel ca. 300€ pro Einsatz. Die darauf folgende ambulante Notaufnahme an die 1000€ (pro Tag mit Untersuchungen). Hier kann die Krankenkasse aber nur die Kosten übernehmen die nicht zwingend mit dem Unfall zu tun haben. Bekommt ihr nach einem Unfall also eine Schutzimpfung verpasst sollte die Krankenkasse zumindest diese übernehmen.
Nichtsdestotrotz sind umfangreiche Behandlungen teuer, gerade bei Knochenbrüchen kann es schnell sehr viel Geld kosten.

Noch umständlicher ist es mit fremdem Unfallopfer. Da Vorsatz erfüllt ist zahlt diese für die Kosten eures Gegenübers ebenfalls nicht, hier sind also u.U. gleich zwei Rechnungen zu begleichen.

Fazit

E-Scooter sind im Kommen, auch Städte und Regierungen wollen, dass sie kommen um den Verkehr zu entlasten, die Luftverschmutzung zu reduzieren und aus vielen weiteren Gründen. Gerichte werden also ebenfalls ein Interesse daran haben keine höheren Strafen aufzuerlegen, weil dies lokale Pressemeldungen konträr zur aktuellen Stimmungslage hervorrufen würde – die letztendlich schädlich für das Ansehen einer Stadt sind.
Die Judikative ist hier eindeutig hinterher, genau so wie die lokale Wirtschaft, die weiterhin keine entsprechenden Alternativen für die Konkurrenz aus Fernost schaffen kann und voraussichtlich nicht können wird.

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