Microsoft und Google einigen sich auf keine Rechtsstreitigkeiten mehr

Microsoft und Google, bisher ein ewig andauernder Kampf vor Gericht, haben sich geeinigt zukünftige Probleme ohne den Anklageweg zu machen.

MICROSOFT
By COLLINS: (Own work) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons“
Damit gehören Patentstreitigkeiten nun der Vergangenheit an und man versucht anstelle direkt mit einer Anklage zu kommen erst einmal das eigentliche Problem untereinander zu klären.
Laut Google habe das neue Vorgehen allerdings keinen Ursprung in den kürzlichen Kartellamt-Klagen gegen Android und müsse separat angesehen werden.
In Amerika ist das Patentsystem ganz anders als in Deutschland, dort gibt es in einigen Firmen richtige Abteilungen die darüber sinnieren wen man mit welchem eigenen Patent verklagen könnte um einerseits ein Wettbewerbsvorteil oder auch einfach nur Profit aus der Sache zu ziehen. Im Gegensatz zu den USA kann in Deutschland z.B. nicht rein basierend auf einer Idee ein Patent angemeldet werden. In Amerika reicht dazu die Grundidee, was den Weg für Patente die eigens dafür gedacht sind sie für Anklagen zu verwenden vollkommen frei lässt.

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Google lässt sich Aktivitätserkennung für Wearables patentieren

Ein neues Patent (Archivlink), welches Google zugesprochen wurde beschreibt eine Methode zur Aktivitätserkennung direkt in Wearables. Das gleiche können Smartphoneprozessoren bis dato ebenfalls, nun kann also auch hier die Last vom Smartphone abgenommen werden.

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Ebenfalls gibt es ein grobes Ablaufdiagramm, welches einen Einblick auf die Funktion bietet. Für die nächste Generation von Android Wear dürfen wir also weiterhin gespannt bleiben.

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Apples „Slide to unlock“ Patent in Deutschland für nichtig erklärt

Kurz notiert: Apple hat in Deutschland kein gültiges Patent mehr auf die übliche Smartphone-Entsperr-Geste eigens benannt als „Slide to unlock“. Entschied der BGH vor kurzem.
Das bedeutet erst einmal nichts weltbewegendes, hauptsächlich dürfen alle anderen Hersteller von Smartphones die Geste, so wie sie auch von Apple genutzt wird weiterhin rechtmäßig verwenden – was sie ja sowieso schon tun und getan haben. Nun dürfen andere Hersteller das Patent auch ganz kopieren und sogar den Apple-typischen Schriftzug „Slide to unlock“ auf ihre Entsperr-Schaltflächen schreiben, solange sie dies nur in Deutschland so tun. In anderen Ländern ist das Patent weiterhin wirksam, bis die dortige Gesetzgebung das Patent ebenfalls für nichtig erklärt.

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Patent bescheinigt Samsung faltbares Tablet, unsichtbare Tasten und ein weiteres Tastatur-Dock

Drei neue Patente sind Samsung zugesprochen worden. Demnach fängt das uninteressanteste mit einem weiteren Tastatur-Dock für eine weitere Art von irgendwelchen Tablets an.

Das nächstinteressantere sind allerdings unsichtbare, kapazitive Sensortasten. Diese erlauben es Hardwaretasten vollständig unsichtbar am Displayrand zu installieren.

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Wie auf dem Patentbild zu erkennen, kann es dann zu Einblendungen am Bildschirmrand kommen, was die Tasten an der Seite deutlich flexibler einsetzbar macht.

Das interessanteste von allen ist aber das faltbare Display, bzw. das Faltbare Tablet, wozu es leider kein Patentbild gibt. Hier könnte Samsung ein S6 Edge ähnliches Gerät planen, welches sich aber dank klappbarer Seitenränder einfach in ein „normales“ S6 verwandeln könnte. Ebenfalls wäre es dann aber auch möglich ein Tablet einfach wie ein Buch aufzuklappen. Damit wären Tablets auch in der Größe wie wir sie heute kennen deutlich kompakter.

Schade wäre es zumindest, wenn Samsung sich diese Patente nur angelegt hat um damit später, wie in den USA üblich, Patentkämpfe ausführen zu können.

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