Verbraucherzentralen fechten WhatsApp an

Die Datenweitergabe an Facebook von WhatsApp war seit dem Kauf abzusehen, allerdings strafen viele die Implementierung an. Den Nutzern wird keine Möglichkeit für ein Opt-In gegeben. Stattdessen muss man explizit verweigern und wissen dass in einem Update klammheimlich ein Haken erschienen ist.

pixabay - whatsapp

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schreitet nun ein und möchte Facebook dazu zwingen zumindest deutschen Nutzern die Möglichkeit zu geben sich explizit für die Datenweitergabe zu entscheiden.
Die Datenweitergabe in der jetzigen Form verstößt meines Erachtens explizit gegen § 28 des BDSG. Speziell in Absatz 1 – Abschnitt 3. wird von allgemein zugänglichen Daten gesprochen zu denen verschlüsselte, private Nachrichten über WhatsApp unter Garantie nicht fallen werden.
Würde WhatsApp diese Daten nicht verschlüsseln sähe dies wieder anders aus, unverschlüsselt sind die Daten für den Eigentümer von WhatsApp „allgemein zugänglich“ und damit ist auch der Abruf und die interne Weitergabe zwischen Tochterfirmen möglich.
Da Facebook die Nachrichten in WhatsApp aus eigenen Worten „zum Schutz der Nutzer“ verschlüsselt, schießt sich Facebook mit einem Datenabruf zumindest nach deutschem Recht selbst ins Bein.

Die geänderten AGBs von WhatsApp lassen allerdings nicht nur die interne Weitergabe zu, auch Werbepartner sollen explizit beteiligt sein um euch, sofern es in euren Chats um das entsprechende Thema geht, zielgerechter mit Werbung zubomben zu können. In einem solchen Fall könnte man garantiert im Bundesdatenschutzgesetz blättern und findet auf jeder Seite ein paar Punkte gegen die Facebook mit den neuen AGB verstößt.

via

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner