Apples „Slide to unlock“ Patent in Deutschland für nichtig erklärt

Kurz notiert: Apple hat in Deutschland kein gültiges Patent mehr auf die übliche Smartphone-Entsperr-Geste eigens benannt als „Slide to unlock“. Entschied der BGH vor kurzem.
Das bedeutet erst einmal nichts weltbewegendes, hauptsächlich dürfen alle anderen Hersteller von Smartphones die Geste, so wie sie auch von Apple genutzt wird weiterhin rechtmäßig verwenden – was sie ja sowieso schon tun und getan haben. Nun dürfen andere Hersteller das Patent auch ganz kopieren und sogar den Apple-typischen Schriftzug „Slide to unlock“ auf ihre Entsperr-Schaltflächen schreiben, solange sie dies nur in Deutschland so tun. In anderen Ländern ist das Patent weiterhin wirksam, bis die dortige Gesetzgebung das Patent ebenfalls für nichtig erklärt.

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