O2 darf keine Datenautomatik mehr ausführen

So ziemlich alle Rechtsanwälte waren sich einig. Einen abgeschlossenen Vertrag darf man nicht einseitig ohne Zustimmung der anderen Partei stillschweigend ändern. Genau das tat allerdings Telefonica, die Firma hinter der O2-Marke, mit der Datenautomatik.

 

Telefonica wurde nun auch dazu verpflichtet eben diese Rechtswidrigen Vertragsklauseln aus dem Vertrag zu nehmen (Das originale PDF ist inuzwischen offline, daher ist auf die Linksammlung von Dejure verlinkt). O2 bestätigte bereits dass man dies auch bald umsetzen wird, sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden. Faktisch haben sie dazu auch keine andere Chance. Rechtlich gesehen sind solche Vertragsregelungen die klar gegen geltendes Gesetz verstoßen unwirksam (ohne dass der gesamte Vertrag dadurch nichtig wird) und damit haben Vertragsnehmer sowieso jede Möglichkeit O2 von heimlichen Vertragsänderungen abzubringen. Ein Einspruch war bereits möglich, durch den aktuellen Gerichtsentscheid dürften Schadensersatzklagen allerdings deutlich einfacher werden. Neukunden bekommen durch dieses Urteil auf jeden Fall einen deutlicheren Hinweis darauf, wenn sie einen Vertrag abschließen der es Telefonica bemächtigt die Bedingungen stillschweigend zu verändern.

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